Bei allen Fragen rund um das Honorar hilft regelmäßig die Rechtsabteilung mit ihrem Beratungsangebot weiter. Doch was kann man tun, wenn der Bauherr die Honorarforderungen nicht begleicht?
Abhilfe kann die Abtretung von Honorarforderungen an eine Honorareinzugsstelle schaffen, ähnlich wie sie auch bei Ärzten existiert.
Folgende Unternehmen bieten in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer Unterstützung für Architekten bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen an:


Honorardienstleistungen

Wir bieten Ihnen Dienstleistungen rund um das Honorar. Von der richtigen Vertragsgestaltung, bis hin zur korrekten Rechnungsstellen, sowie Lösungen bei offenen Honorarforderungen. Rechtsauseinandersetzungen bei Honorarangelegenheiten können gerade bei Architekten und Ingenieuren aufgrund der Streitwerte zu hohen Kosten führen.

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Honorarschlussrechnungen

Die Hoefa hilft Architekten und Ingenieuren bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber Bauherren und Auftraggebern. Um Ihren Rechnungen von vornherein den nötigen Nachdruck zu verleihen, erstellt die Hoefa GmbH mit einem Team von Sachverständigen Honorarschlussrechnungen, prüffähig und auf Basis der HOAI 2002, 2009 oder 2013.

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